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   VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624   

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VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624 (https://dejure.org/2011,67931)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624 (https://dejure.org/2011,67931)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - Au 6 K 10.30624 (https://dejure.org/2011,67931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der Volksgruppe der Roma;Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet;Keine politischen Gründe, lediglich Diskriminierung eines Familienmitglieds durch private Dritte in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 - Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18.05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30577

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die vorgelegte Behördenakte der Beklagten sowie die beigezogenen Akten der Parallelverfahren Au 6 K 10.30562 (Mutter der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30577 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30558 (Schwester der der Lebensgefährtin des Klägers) und Au 6 K 10.30547 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers) einschließlich der dazugehörigen Niederschriften.

    Wie sich aus der Niederschrift im beigezogenen Verfahren Au 6 K 10.30577 ergibt, hat die Polizei Ermittlungen durchgeführt und war sogar einmal bei ihnen zu Hause, um nachzuforschen.

  • VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30549

    Asylbewerberinnen aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Der Kläger gehört mit weiteren Asylbewerbern, darunter auch seine Lebensgefährtin und seine Tochter (Au 6 K 10.30549), in Parallelverfahren zu einer Großfamilie von Volkszugehörigen der Roma.

    Denn auch für seine dreijährige Tochter, Klägerin im Verfahren Au 6 K 10.30549, können keine Asylgründe oder Abschiebungshindernisse festgestellt werden.

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Unter welchen Umständen sich ein Asylbegehren als eindeutig aussichtslos erweisen kann, kann nicht abstrakt bestimmt werden, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG vom 7.12.1992 2 BvR 1621/92, InfAuslR 1993, S. 105 ff).
  • BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30558

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die vorgelegte Behördenakte der Beklagten sowie die beigezogenen Akten der Parallelverfahren Au 6 K 10.30562 (Mutter der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30577 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30558 (Schwester der der Lebensgefährtin des Klägers) und Au 6 K 10.30547 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers) einschließlich der dazugehörigen Niederschriften.
  • VG Augsburg, 13.01.2011 - Au 6 K 10.30547

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die vorgelegte Behördenakte der Beklagten sowie die beigezogenen Akten der Parallelverfahren Au 6 K 10.30562 (Mutter der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30577 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30558 (Schwester der der Lebensgefährtin des Klägers) und Au 6 K 10.30547 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers) einschließlich der dazugehörigen Niederschriften.
  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30562

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die vorgelegte Behördenakte der Beklagten sowie die beigezogenen Akten der Parallelverfahren Au 6 K 10.30562 (Mutter der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30577 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers), Au 6 K 10.30558 (Schwester der der Lebensgefährtin des Klägers) und Au 6 K 10.30547 (Bruder der Lebensgefährtin des Klägers) einschließlich der dazugehörigen Niederschriften.
  • VG Kassel, 16.06.2010 - 4 K 1610/09
    Auszug aus VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624
    Trotz der schwierigen Lebensumstände der Volksgruppe der Roma im Kosovo und der strengen Voraussetzungen für eine Registrierung dort werden für zurückkehrende Roma z. B. in Mitrovica Wohnungen zur Verfügung gestellt, Privatwohnungen lassen sich in Pristina und Fushe Kosova anmieten (vgl. VG Kassel vom 16.6.2010, Az. 4 K 1610/09.KS.A, S. 5 ff.).
  • VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30549

    Asylbewerberinnen aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die vorgelegte Behördenakte der Beklagten sowie die beigezogenen Akten der Parallelverfahren Au 6 K 10.30562 (Mutter der Klägerin zu 1), Au 6 K 10.30577 (Bruder der Klägerin zu 1), Au 6 K 10.30558 (Schwester der Klägerin zu 1), Au 6 K 10.30547 (Bruder der Klägerin zu 1) und Au 6 K 10.30624 (Lebensgefährte der Klägerin zu 1) einschließlich der dazugehörigen Niederschriften.
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